FAQs
Hier finden Sie Antworten auf einige Fragen, die uns wiederholt zu advo24 gestellt
wurden.
Übersicht
A. Fragen zum Abschluss des Beratungsvertrags
B. Fragen zur Bearbeitung des Mandats
C. Fragen zum Datenschutz
D. Fragen zu den Kosten
E. Sonstiges
A. Fragen zum Abschluss des Beratungsvertrags
1. Gehe ich durch das Ausfüllen des Formulars im Konferenzraum schon eine
Verpflichtung ein?
Nein. Das
von Ihnen ausgefüllte Formular dient allein als Grundlage für unsere
Kostenkalkulation, die wir Ihnen sodann mitteilen.
2.
Wann kommt ein Vertrag zustande?
Wurden Sie durch eine neutrale E-Mail von uns benachrichtigt, dass die Antwort auf Ihre Anfrage zu den voraussichtlichen Kosten der Bearbeitung vorliegt, können Sie sich im Raum "Akten" durch Eingabe der E-Mail-Adresse und Ihres Passworts einloggen. Dort können Sie dann wählen, ob Sie einen Auftrag auslösen möchten oder nicht. Der Auftrag kommt aber noch nicht mit Betätigung des "Angebot annehmen"-Buttons zu Stande sondern erst dann, wenn wir Ihre Daten geprüft haben und für Sie in der Sache tätig werden.
3. Zwischen wem genau kommt der
Vertrag zustande?
Siehe § 1 Absatz 2 und § 2 Absatz 1 unserer AGB: Grundsätzlich sind also die esb Rechtsanwälte Vertragspartner, ausnahmsweise erfolgen Angebot und Beratung durch eine Kooperationskanzlei.
B. Fragen zur
Bearbeitung des Mandats 1. Wer
bearbeitet mein Mandat?
Soweit dies zweckmäßig ist, bearbeitet der auf das betreffende Rechtsgebiet spezialisierte Anwalt der esb Rechtsanwälte Strewe & Partner GbR das Mandat. Wird das Rechtsgebiet nicht von uns bearbeitet oder ist eine Anwesenheit an einem von unserem Kanzleisitz (Dresden) weit entfernten Ort unbedingt erforderlich, so beauftragen wir mit Ihrem Einverständnis einen ausgewählten und mit advo24 kooperierenden Spezialisten, mit dem wir ebenfalls elektronisch korrespondieren. Für Sie ergeben sich daraus keine Änderungen. Die Korrespondenz läuft weiterhin über uns bzw. unsere virtuelle Anwaltskanzlei advo24. Mehrkosten entstehen Ihnen keine. Auch die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit verzögert sich dadurch nicht.
2. Wie kann man sich eine Akte im
Raum "Akten" vorstellen?
In der Akte ist wie in einem ganz normalen Aktenordner auch die gesamte Korrespondenz chronologisch geordnet. In übersichtlicher Form finden sich Texteinträge mit oder ohne Dateianhängen in beliebigen Formaten (z.B. Word, PDF, JPEG, RTF etc.).
3. Muss eigentlich unbedingt
alles online gemacht werden?
Nein. Das Internet soll Ihnen und uns die Arbeit erleichtern und nicht erschweren. Vieles kann sehr gut am Telefon besprochen werden. Umfangreiche Unterlagen müssen Sie nicht mühsam einscannen und uploaden; schicken Sie sie uns einfach per Post oder Telefax!
4. Muss ich Microsoft Word haben,
damit ich alle Texte in der Akte lesen kann?
Natürlich nicht. Regelmäßig können Word-Dokumente auch von anderen Textverarbeitungsprogrammen gelesen werden. Und wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen statt der Word-Dokumente auch solche im RTF-Format in die Akte heften, die dann wirklich mit allen gängigen Textverarbeitungsprogrammen gelesen werden können.
5. Wie kann ich PDF-Dokumente öffnen?
Sie benötigen dazu den Adobe-Reader, welchen Sie unter
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
aus dem Internet kostenlos herunterladen können.
6. Was passiert, wenn ein Rechtsanwalt aufgrund der Bewertungen beim Qualitätsmanager
("QM") schlechte Noten bekommt?
Wir prüfen jeden Einzelfall einer nicht zufriedenstellenden Bewertung. Ist es das erste Mal, dass die Werte nicht im Bereich von über 70% der erreichbaren Punkte liegen, so suchen wir im Gespräch mit dem Anwalt nach den Ursachen und versuchen gemeinsam, eventuell bestehende Schwierigkeiten zu beseitigen. Im Wiederholungsfall untersuchen wir, ob der betroffene Rechtsanwalt möglicherweise für das von ihm bisher bearbeitete Rechtsgebiet nicht geeignet ist aber über vortreffliche Qualifikationen auf einem anderen Gebiet verfügt. Ergibt die Prüfung jedoch, dass der Rechtsanwalt unseren Anforderungen insgesamt nicht entspricht, wird er mit der Bearbeitung Ihrer Mandate nicht mehr betraut.
7. Kann ich meinen Auftrag auch
wieder kündigen?
Jederzeit. Es werden Ihnen dann nur die Gebühren berechnet, die bis zur Kündigung bereits entstanden sind. Zuviel gezahlte Vorschüsse werden zurückerstattet.
C. Fragen zum
Datenschutz
1.
Was machen Sie mit meinen Daten?
Datenschutz und Datensicherheit nehmen wir sehr ernst und halten uns an die gesetzlichen Vorgaben (Bundesdatenschutzgesetz, Teledienstedatenschutzgesetz, Strafgesetzbuch, Bundesrechtsanwaltsordnung, Steuerrecht etc.). Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf § 4 unserer AGB.
2.
Wie kann ich die Erstanfrage nach den Kosten anonym stellen?
Lassen Sie alle Felder zu Ihrer Person im entsprechenden Formular frei und geben Sie nur
Ihre E-Mail-Adresse an. Dies ist ausreichend.
D. Fragen zu den
Kosten
1.
Wie berechnet sich eigentlich Ihr Honorar?
Gerade weil die Darstellung der Fragen zu den Kosten auch aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Vorgaben hier nicht möglich ist, haben wir für Sie im Konferenzraum die Möglichkeit einer kostenlosen Anfrage nach den Gebühren im konkreten Einzelfall geschaffen. Stellen Sie also Ihr Problem kurz dar. Fragen kostet nichts!
2. Ist Online-Rechtsberatung preiswerter als die traditionelle Rechtsberatung?
Online-Beratung bei advo24 ist gegenüber der traditionellen Rechtsberatung grundsätzlich die kostengünstigere Alternative.
Dies gilt zunächst für uns Anwälte. Hohe Ausgaben für Marketing und Werbung erübrigen sich. Trotz einer großen Zahl von Anfragen bedarf es keiner Einrichtung weiterer "realer" Beratungszimmer, was wiederum Einsparungen bei den Raumkosten nach sich zieht. Für die Kommunikation mit dem Mandanten entfallen zudem Fotokopierkosten sowie Porto- und Telekommunikationsaufwendungen ganz.
Davon sollen auch Sie profitieren. Zwar sind wir bei der gerichtlichen Rechtsvertretung an die Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gebunden - dort dürfen wir keine geringeren Gebühren als vom Gesetz her vorgeschrieben erheben. Anders verhält sich dies jedoch im Bereich außergerichtlicher Tätigkeit. Hier berücksichtigen wir unseren geringeren Kostenaufwand in angemessener Form und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Berufs- und Wettbewerbsrechts. Wichtige Ausnahme: Hat die Angelegenheit für Sie nur einen besonders geringen Wert (sogenannter Gegenstandswert), liegen unsere Kosten ausnahmsweise etwas über den Gebühren des RVG, da sonst eine seriöse Rechtsberatung wirtschaftlich nicht möglich wäre. Wir haben daher als Mindesthonorar für eine Rechtsberatung den Satz von € 39,00 eingeführt.
Bei unserer wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit schließlich ist es uns möglich, mit besonders günstigen Rahmenbedingungen zu arbeiten. Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne die Konditionen unseres speziellen Mittelstandsprogramms mit.
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