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17. September 2003 - Workshop Markenrecht II
 
Unter der Leitung von Rechtsanwalt Stefan Ansgar Strewe diskutierten die Richter Dr. Franz Hacker vom Bundespatentgericht und Erfried Schüttpelz vom OLG Düsseldorf anlässlich des Deutschen Richtertages über markenrechtliche Probleme aus der Sicht der Eintragungs- bzw. Verletzungsrichter. Ergebnis war ein Thesenpapier, welches sich mit einer Forderung auch unmittelbar an den Gesetzgeber richtet. So soll dem erheblichen Missbrauch, welcher mit Wort-/Bildmarken und deren vermeintlich schutzfähigen Wortbestandteil getrieben wird, Einhalt durch eine Aufnahme einer dem Artikels 38 Absatz 2 GMV entsprechenden Regelung in das Markengesetz Einhalt geboten werden. Diese europäische Rechtsvorschrift sieht einen sogenannten "Disclaimer" vor. Danach kann als  Bedingung für die Eintragung der Marke verlangt werden, dass der Anmelder erklärt, dass er an einem bestimmten Bestandteil (z.B. Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke) kein ausschließliches Recht in Anspruch nehmen wird.

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