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03. Mai 2004 - Vorsicht bei anwaltlicher "Erstberatung" !
 
"Erstberatung im Arbeitsrecht für 10 bis 50 Euro", so oder ähnlich preisen immer mehr Anbieter ihre juristischen Beratungsleistungen an.

Doch Vorsicht: Was so unschlagbar günstig aussieht, könnte sich als Flop erweisen. Der Begriff der "Erstberatung" birgt die Gefahr, dass der Rechtssuchende nach der "Erstberatung" noch mehr Fragen hat als zuvor. Wer Ihnen eine Erstberatung anbietet, schuldet Ihnen nämlich keinen abschließenden Rat. Denn als Erstberatung wird nur eine "Einstiegsberatung" im Sinne einer pauschalen, überschlägigen Beratung angesehen (AG Augsburg AGS 1999, 132 mit Anmerkung Madert).

Letztlich wird es bei solchen Angeboten daher nicht selten darum gehen, Sie als Mandanten anzulocken, um Ihnen dann für die weiteren erforderlichen Schritte weitere Kosten zu berechnen.

Übrigens: Bei advo24 gibt es eine abschließende telefonische oder Online-Rechtsberatung ab EUR 39, nur in Ausnahmefällen übrsteigen die Gebühren EUR 100, Rückfragen sind kostenlos. Ebenso Auskünfte zu den anfallenden Beratungs- bzw. Vertretungskosten. Vor jeder Auftragserteilung werden Sie darüber informiert, zu welchem Pauschalpreis wir Ihnen die Leistung anbieten.

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