online Rechtsberatung  Rechtsberatung online
ADVO 24
ADVO 24
ADVO 24
 Login für registrierte Mandanten   
ADVO 24  
Empfang
ADVO 24 ADVO 24
- Home
- Anfrage / Beratung
- Die Räume und ihre Funktion
- Häufige Fragen zu advo24
- advo24 Team
- Newsarchiv
- Impressum
- AGB
ADVO 24
Konferenzraum
Bibliothek
Akten
Qualitätsmanagement
ADVO 24
Servicehotline 0800 12345 24  
ADVO 24

27. März 2006 - Schönheits-OP nach Gebührenordnung
 

Der BGH hat letzte Woche entschieden, dass die Bemessung der Kosten auch medizinisch nicht indizierter Schönheitsoperationen sich grundsätzlich nach den Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu vollziehen hat.
Als Gründe benannte das Gericht vor allem Transparenz des Wettbewerbs und Verbraucherschutz.

Eine Rezension finden Sie wie immer aktuell in unserem Bibliotheksbereich.

Ihr advo24-Team!


 Rechtsberatung online

 Vorratsgesellschaft
 
 Rechtsberatung online  
 
 online Rechtsberatung
advo24™ ist ein Service von esb Rechtsanwälte Strewe & Partner Home | AGB | Impressum