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08. September 2005 - OLG Köln: Geschenkt ist geschenkt...
 

Das OLG Köln hatte sich in einer Reihe von Entscheidungen mit der Beteiligung an sogenannten Schenkkreisen zu befassen.

Diese funktionieren nach dem allseits bekannten Schnellball - oder Pyramidensystem. Die Initiatoren bewegen andere Personen, ihnen eine bestimmte Summe Geld zu überlassen. Diese sind daraufhin angehalten, ebenfalls neue Schenker nach dem gleichen Muster zu werben, wobei die Aufteilung nach einem besonderen Schlüssel meist nur die Initiatoren reich werden lässt. Schon nach kurzer Zeit potenziert sich die Zahl der Teilnehmer in solchem Maße, dass es unmöglich wird, „Neukunden“ zu finden, bzw. eine günstige Rangstelle zu besetzen.

Derartige Verträge sind sittenwidrig und damit gemäß § 138 BGB nichtig. Der Werber sucht erfahrungsgemäß in seinem privaten Umfeld nach Neukunden, was zu einer Kommerzialisierung des Privatlebens führt. 

Das Gericht hatte nunmehr über einen eventuellen Rückzahlungsanspruch zu befinden. Es verneinte diesen, soweit die Teilnehmer unter Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis (wenn er die Augen davor verschloss) an dem Spiel teilnahm. Grundlage ist § 817,2 BGB. Zwar leistete ein solcher seinen Beitrag ohne Rechtsgrund im Sinne des § 812 I 1 1.Alt BGB. Des weiteren verstieß der Werber durch Empfangnahme wie oben ausgeführt gegen die guten Sitten (§ 817,1 BGB). Da der neue Teilnehmer aber ebenfalls das Ziel verfolgte, sich durch die sittenwidrige Handlung zu bereichern, ist eine Rückforderung nach Ansicht des Gerichts ausgeschlossen.

Anmerkung der Redaktion:

Oftmals werden derartige Verträge in vertrauter Atmosphäre geschlossen, in welcher man sich eines geschäftlichen Kontakts nicht bewusst ist. Auch ist nicht davon auszugehen, dass der Neukunde seinen Beitrag in Höhe von meist mehreren tausend Euro nicht Bar dabei haben wird. Bis zur Einzahlung des Betrags ist somit noch etwas zu retten. Im Einzelfall stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Die Unterscheidung zwischen Beitrag und Betrag in den vorstehenden Sätzen war übrigens bewusst gewählt. Hätten Sie es bemerkt?

Ein sorgenfreies Wochenende wünscht
Ihr advo24-Team!


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