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08. Oktober 2003 - Neue Hoffnung für Inhaber von "Schrottimmobilien" - und eine gute Zeit für einen Vergleich
 
Die Kanzlei esb Rechtsanwälte Strewe & Partner vertritt seit Jahren geprellte Anleger und beobachtet dazu laufend die aktuelle Rechtsprechung. Schon bisher hat es die Möglichkeit zum Ausstieg aus den Kreditverträgen mit der finanzierenden Bank - und zwar auch, ohne dass das Darlehen zurückgezahlt werden muss - gegeben, was aber nach der strengen Rechtsprechung des BGH an enge Voraussetzungen geknüpft ist. Künftig könnte den Eigentümern wertloser Immobilien der Ausstieg aus den drückenden Kreditverpflichtungen einfacher gemacht werden, nämlich dann, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf eine Vorlage des LG Bochum der verbraucherfeindlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) endlich ein Ende setzt und klarstellt, dass sich die Bank nach einem wirksamen Widerruf durch den Verbraucher mit ihren Rückzahlungsansprüchen nur an den meist längst insolventen Verkäufer der "Alptraumimmobilie" halten darf. Die Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH ist zugleich eine hervorragende Chance, bereits jetzt einen guten Vergleich mit Ihrer Bank abzuschließen. Das advo24-Team bietet Ihnen einen Check Ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Preis von € 98 (einschließlich Auslagen und MwSt.) an.

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