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17. Juli 2002 - Neue Abmahnwelle wegen angeblich fehlerhaftem Impressum von Websites
 
Kaum ändert sich ein Gesetz mit Bezug auf Pflichtangaben im Internet, machen skrupellose Abmahner und Rechtsanwälte sich dies zu Nutze, fischen im Web nach geeigneten Opfern und mahnen diese sodann massenhaft ab. Die daraus vereinnahmten Rechtsanwaltsgebühren werden dann häufig brüderlich geteilt. Seit einigen Tagen läuft wieder eine solche Abmahnwelle. Dieses Mal geht es um die neuen Pflichtangaben nach § 6 TDG. Vergessen Sie also als Anbieter eines Teledienstes nicht, im Impressum im Falle eines Handelsregistereintrags das zuständige Registergericht und die Registernummer zu bezeichnen, eine vertretungsberechtigte Person nebst Anschrift zu benennen und die zuständige Kammer mitzuteilen sowie ggf. die USt-Identifikationsnummer mit anzugeben.

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