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25. April 2005 - Kein Löschungsanspruch bei Gleichnamigkeit von Domaininhabern
 
Aufgrund aktueller Rechtsprechung des BVerfG zum Eigentumsschutz von Internetdomains erlauben wir uns, Ihnen dieses BGH-Urteil ins Gedächtnis rufen: 

Der BGH hatte in seinem Urteil vom 11.4.2002 zu entscheiden, inwieweit bei Gleichnamigkeit von Domaininhabern ein auf Löschung gerichteter Unterlassungsanspruch aus § 15 II MarkenG bestünde.

Der Beklagte war zunächst als Patentanwalt in der Sozietät der Klägerin tätig. Dabei erwarb diese das Recht, seinen Namen in der Kanzleibezeichung zu führen. Nach seinem Ausscheiden meldete dieser seinen Nachnamen als second level domain an und war weiter als Patentanwalt tätig. Die Klägerin begehrt Löschung der Domain und Schadensersatz.

Bezüglich des Unterlassungsanspruchs stellte der BGH zunächst fest, dass die Klägerin wirksam das Recht erworben hatte, den Namen des Beklagten, auch über das Ausscheiden aus der Sozietät hinaus, führen zu dürfen.

Dem Beklagten sei zudem untersagt, den Namen im geschäftlichen Verkehr in einer Weise zu verwenden, dass es zu Verwechslungen mit der Klägerin kommen könne...

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