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05. April 2006 - Kein Anscheinsbeweis bei Zahnverlust im Restaurant
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Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung das Vorliegen der Voraussetzungen des ersten Anscheins im Falle des Zahnverlustes bei Zusichnahme von Speisen in einem Restaurant verneint. Nach Ansicht der Bundesrichter ist es nicht naheliegend, dass dieser auf dem Vorhandensein eines Steines, welcher im Verlaufe des Geschehens "vermutlich verschluckt wurde" beruhe.
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