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19. August 2005 - Gegen wen haben Plattformdienstbetreiber für 0190er-Nummern einen Anspruch?
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Der BGH hat, wie sich aus einer aktuellen Pressemitteilung ergibt, endlich die Frage geklärt, inwieweit Plattformdienstbetreibern von 0190er-Nummern ein eigener Anspruch gegen den Endkunden zustehen kann. Ein kurze Zusammenfassung finden Sie wie immer im Bibliotheksbereich.
Ihr advo24 - Team! |
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