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31. August 2005 - Factoring gibt keinen "neuen" Gläubiger
 
Diese Erfahrung kann auch leidvoll sein. Dies insbesondere dann, wenn der ursprüngliche Gläubiger zahlungsunfähig wird, nach dem er unberechtigte Rechnungen an den Factor abgetreten hatte. Grundsätzlich kann der Schuldner diesem gemäß § 404 BGB die gleichen Einwendungen entgegen halten, wie dem ursprünglichen Vertragspartner. Zahlt er jedoch aus Unachtsamkeit dennoch, so bleibt ihm nur die Rückabwicklung über's Eck!
Die Rezension zum BGH-Urteil finden Sie wie gewohnt im Bibliotheksbereich!

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