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07. Oktober 2004 - Europäischer Gerichtshof (EuGH) bestätigt Grenze von 48 Wochenstunden auch für Rettungsdienst
 
Auf Vorlage des Arbeitsgerichtes Lörrach wurde die Frage geklärt, ob für den Rettungsdienst Ausnahmen von der Arbeitszeitgrenze von 48 Stunden, wie sie die europäische Arbeitszeit-Richtlinie festlegt, bestehen.

Der EuGH (C-397/01 bis C-403/01) verneinte diese Frage mit der Einschränkung, dass der Beschäftigte einer Arbeitszeitüberschreitung einzelvertraglich zustimmen könne. Insbesondere wurde klargestellt, dass weder die Ausnahmen für eine Katastrophensituation noch die Ausnahmen, welche für Beschäftigte im Güterverkehr normiert sind, zur Anwendung gelangen.

Da die Entscheidung des EuGH deutsche Gerichte nicht unmittelbar bindet, bleibt abzuwarten, ob die deutschen Arbeitsgerichte sich an die vom EuGH vorgegebenen Wertungen im Rahmen der gebotenen "richtlinienkonformen Auslegung" halten.

Rechtsanwalt Daniel Schaefer

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