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25. September 2006 - EuGH urteilt zur Ernsthaftigkeit der Benutzung einer Gemeinschaftsmarke durch Dritte
 
Der EuGH nahm in einer aktuellen Entscheidung zur Frage der ernsthaften Benutzung einer Widerspruchsmarke durch Dritte Stellung.
Es zeigte sich, dass an den Nachweis der Zustimmung im Sinne Art.15 GemeinschaftsmarkenVO keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind. Bezüglich der Ernsthaftigkeit behielt er sich die Entscheidung im Einzelfall vor.

Lesen Sie diese und andere spannende Entscheidungsrezensionen wie immer aktuell in unserem Bibliotheksbereich!

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