online Rechtsberatung  Rechtsberatung online
ADVO 24
ADVO 24
ADVO 24
 Login für registrierte Mandanten   
ADVO 24  
Empfang
ADVO 24 ADVO 24
- Home
- Anfrage / Beratung
- Die Räume und ihre Funktion
- Häufige Fragen zu advo24
- advo24 Team
- Newsarchiv
- Impressum
- AGB
ADVO 24
Konferenzraum
Bibliothek
Akten
Qualitätsmanagement
ADVO 24
Servicehotline 0800 12345 24  
Visa Mastercard
ADVO 24

12. November 2008 - Der EuGH muss über Belastung mit Hinsendekosten nach Verbraucherwiderruf im Fernabsatz entscheiden
 

Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ob es bei einem Fernabsatzgeschäft gegen verbraucherschützende Vorschriften verstößt, wenn der Verbraucher mit Versandkosten für die Zusendung der Ware belastet wird, sofern er von seinem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch macht und die Ware vollständig an den Verkäufer zurücksendet.

Die Vorinstanzen vertraten die Auffassung, dass die Kosten zwar nach nationalem Recht dem Verbraucher auferlegt werden könnten. Die Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz) verlangt jedoch, den Verbraucher bei Ausübung seines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts von den Hinsendekosten freizustellen. Danach sind die Regelungen des nationalen Rechts dahingehend auszulegen, dass die Kosten der Versendung in solchen Fällen nicht dem Verbraucher auferlegt werden können.

Auch die Richter des Bundesgerichtshofes neigten in dem Vorlagebeschluss vom  01.10.2008 – VIII ZR 268/07 zu dieser Auffassung. Ein Anspruch des Käufers auf Erstattung der Zusendungskosten der bestellten Ware ist nach den Bestimmungen des deutschen Rechts nicht gegeben. Sie sahen sich wegen der offensichtlichen Kollision zwischen nationalem und europäischem Gesetz veranlasst, den Rechtsstreit auszusetzen und dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, ob die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahingehend auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat.

 

Leitsatz:

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gem. Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Sind die Bestimmungen des Art. 6 I 2 und II der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat?


 Rechtsberatung online

advo24.org Forum

 Vorratsgesellschaft
 
 Rechtsberatung online  
 
 online Rechtsberatung
advo24™ ist ein Service von esb Rechtsanwälte Strewe & Partner Home | AGB | Impressum