online Rechtsberatung  Rechtsberatung online
ADVO 24
ADVO 24
ADVO 24
 Login für registrierte Mandanten   
ADVO 24  
Empfang
ADVO 24 ADVO 24
- Home
- Anfrage / Beratung
- Die Räume und ihre Funktion
- Häufige Fragen zu advo24
- advo24 Team
- Newsarchiv
- Impressum
- AGB
ADVO 24
Konferenzraum
Bibliothek
Akten
Qualitätsmanagement
ADVO 24
Servicehotline 0800 12345 24  
ADVO 24

30. November 2003 - Das neue Unterhaltsurteil des BVerfG: Wie viel Unterhalt bekomme ich jetzt bzw. muss ich zahlen?
 
Mit einer vielbeachteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Rechte unterhaltspflichtiger Geschiedener gestärkt. Nach der Grundsatzentscheidung darf der steuerliche Splittingvorteil aus einer neuen Ehe nicht bei der Bemessung des Unterhalts für den früheren Partner mitgerechnet werden. Eine geschiedene Ehe sei laut Grundgesetz mit der erneut geschlossenen Ehe gleichrangig und gleichwertig, heißt es in dem Beschluss vom 7. Oktober 2003 (Az.: 1 BvR 246/93 u. 2298/94). Nach der Karlsruher Entscheidung können Betroffene ihre Unterhaltspflichten für die Zukunft per Abänderungsklage beim Familiengericht neu berechnen lassen. Das advo24-Team bietet Ihnen aus diesem Anlass die Unterhaltsneuberechnung durch unsere Fachanwältin für Familienrecht zum Preis von € 79 (einschließlich Auslagen und MwSt.) an. Sollte es danach zu einer Abänderungsklage kommen, so werden diese Kosten von den weiteren Kosten für die Vertretung bei Gericht abgezogen.

 Rechtsberatung online

 Vorratsgesellschaft
 
 Rechtsberatung online  
 
 online Rechtsberatung
advo24™ ist ein Service von esb Rechtsanwälte Strewe & Partner Home | AGB | Impressum