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20. März 2006 - Bundesarbeitsgericht präzisiert Merkmal "unwiderruflich" im Rahmen der Urlaubsbewilligung
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Die Freistellung des Arbeitnehmers im Rahmen seines Anspruchs aus § 7 BUrlG muss unwiderruflich erfolgen. Jedoch muss dies nicht ausdrücklich erfolgen.
Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am 14.März 2006.
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