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02. Dezember 2005 - BVerfG erklärt § 33 AufenthG für verfassungswidrig
 
In seinem Beschluss vom 25.Oktober diesen Jahres hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Vereinbarkeit der alleinigen Anknüpfung des § 33 AufenthG an das Aufenthaltsrecht der Kindesmutter zur Begründung eines Aufenthaltsrechts eines in Deutschland geborenen Kindes mit Artikel 3 I GG zu befassen. Das Gericht stellte eine nicht gerechtfertigte Differenzierung zwischen Kindesmutter und Vater fest.
Lesen Sie die Begründung in unserem Bibliotheksbereich!

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