|
|

|
09. September 2005 - BGH verneint persönliche Haftung des Limited Geschäftsführers
|
| |
Der BGH hat in seinem Urteil vom 14.3.2005 die persönliche Haftung des Geschäftsführers einer englischen Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland analog § 11 II GmbHG verneint. Interessant ist dieses Urteil auch im Hinblick auf die Sanktion fehlender Eintragung eines Zweitsitzes im Inland nach § 13 d ff. HGB. Eine ausführliche Rezension und Stellungnahme zum Urteil finden Sie wie üblich im Bibliotheksbereich.
Ihr advo24-Team! |
|
|
|