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06. Oktober 2005 - BGH urteilt zur Bemessungsgrundlage des Schadenersatzes für unerlaubten Fotozweitabdruck
 
Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinander zu setzen, wie die Höhe des Schadenersatzanspruchs eines Fotografen bei unerlaubtem Zweitabruck durch eine assoziierte Gazette zu bemessen ist. Der BGH urteilte weise, aber wenig praxisfreundlich. Lesen Sie mehr im Bibliotheksbereich!

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