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28. April 2006 - BGH erklärkt Löschung der WM-Marken für rechtmäßig
 
Der Bundesgerichtshof hat gestern die Löschung der Marken "Fussball WM 2006" und "WM 2006" für rechtens erklärt. Damit ist die FIFA beziehungsweise sind deren Sponsoren daran gehindert, aus dem kommenden Großereignis alleinig Kapital zu schlagen.

Die Karlsruher Richter begründeten Ihre Entscheidung mit fehlender Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 II Nr. 1 MarkenG.
Das Gericht differenzierte jedoch zwischen der Bezeichnung "Fussball WM 2006", welche lediglich zur Kennzeichnung des Großereignisses selbst und nicht der daran beteiligten Verkehrskreise, und "WM2006". Bei letzterer kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht von einem vergleichbar eindeutig beschreibenden Bezug der Bezeichnung ausgegangen werden. Anders als bei der Bezeichnung „FUSSBALL WM 2006“ könne bei „WM 2006“ nicht angenommen werden, dass die einschlägigen Verkehrskreise diese Angabe für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen als nicht unterscheidungskräftigen Hinweis auf die Veranstaltung einer Weltmeisterschaft im Jahre 2006 als solche verstehe und ein solches Verkehrsverständnis bereits im Zeitpunkt der Eintragung Anfang 2003 bestanden habe. „WM 2006“ lege nicht notwendig für jede Ware oder Dienstleistung einen Bezug zu einer Weltmeisterschaft im Jahre 2006 nahe. Hier müsse also unterschieden werden. Insoweit verwies Karsruhe an die Tatsacheninstanz zurück.


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