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11. August 2002 - BGH Urteil zu "Alptraum-Immobilien"
 

Versprochen wurde ein "Geniales Steuersparmodell", welches noch dazu mit dem Erwerb einer Wohnung als Kapitalanlage verbunden ist. Doch bald ergaben sich Probleme: Einnahmen aus Miete und Mietgarantien sprudelten nicht mehr wie vorgesehen, und auch ein Verkauf der Immobilie war nur mit Verlust oder aber überhaupt nicht möglich. An Ende stehen eine wertlose Immobilie und ein Schuldenberg. Der BGH hat in seinem jüngsten Urteil zur Problematik entschieden, dass ein Widerruf des den Immobilienerwerb finanzierenden Darlehensvertrages auch nach vielen Jahren grundsätzlich noch möglich ist. Der Widerruf befreit Sie aber noch nicht von Ihren Kreditschulden. Dazu muss sich auch der Anlagevermittler pflichtwidrig  verhalten haben und dem Kreditinstitut diese Pflichtwidrigkeit zuzurechnen sein. Das advo24-Team betreut hierzu bereits eine Reihe parallel gelagerter Fälle. Wenn Sie wissen möchten, ob es eine Lösung auch für Ihre "Alptraum-Immobilie" gibt und was die Prüfung kostet, können Sie dies unverbindlich in unserem Konferenzraum erfragen.


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