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15. November 2005 - BGH: Grundsatzurteil im Streit um Rückzahlungsverpflichtung aus Pyramidenspielen
 
Der BGH hat sich zur Geltung des § 817 Satz 2 BGB im Falle der Rückzahlungsforderung der rechtsgrundlos gezahlten Beiträge zu sogenannten "Schenkkreisen" geäußert. Ergebnis: Die Norm ist teleologisch zu reduzieren. Der Rückzahlungsanspruch besteht.

Schon in seiner Rechtsprechung zum "Quasivergütungsanspruch" aus Schwarzarbeit hatte sich der BGH für eine einschränkende Auslegung der Norm ausgesprochen.

Eine Rezension finden Sie wie immer aktuell in unserem Bibliotheksbereich.

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