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08. Juni 2005 - BGH: Anforderungen für Annahme eines Agenturgeschäfts im Gebrauchtwagenhandel
 
Der BGH hatte in seinem Urteil vom 26.1.2005 Gelegenheit, zur Wirksamkeit eines Gebrauchtwagenvermittlungsvertrages im Hinblick auf das Umgehungsverbot des § 475 I 2 BGB Stellung zu nehmen. 

Der Kläger hatte in den Geschäftsräumen des Beklagten einen Gebrauchtwagen erworben, nachdem er schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei seinem Vertragspartner um einen Dritten handeln würde. Auch aus den sonstigen Umständen ergab sich nichts für die Annahme eines Kaufs vom Beklagten. Im Rahmen einer Mängelrüge verweigerte der Beklagte die Gewährleistung auf Grundlage seiner behaupteten Vermittlerposition, worauf der Kläger vom Vertrag zurücktrat und Schadenersatz sowie Freistellung vom Finanzierungsdarlehen forderte[...]

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