Schadensersatz für die unrechtmäßige Nutzung eines Online-Fotos: redaktionell oder kommerziell?
Für die redaktionelle Nutzung wäre die MFM- Tabelle "Online-Zeitungen und Zeitschriften, Intranet, Informationsdienste" anwendbar, für eine kommerzielle Nutzung die Tabelle "Online-Nutzungen, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops". Die Klägerin besaß die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Bild, welches der Beklagte ohne Berechtigung auf einer Internetseite in Zusammenhang mit einem Artikel eingebunden hatte. Das Gericht ist der Ansicht, die Nutzung durch den Beklagten sei kommerziell und somit sei die MFM- Tabelle zur "Online-Nutzung, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops" anwendbar. Illustriere ein Bild durch thematische Einbindung einen Artikel und stehe die Meinungsbildung und die Information im Vordergrund, liege eine redaktionellen Nutzung vor. Allerdings sei die Nutzung eines Fotos im Rahmen des gesamten Internetauftritts zu betrachten. Sei auf der Seite des Artikels kontextbezogene Werbung geschalten, verdeutliche dies, dass es dem unberechtigten Verwender nicht allein um eine redaktionelle Nutzung geht.
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Stand: 17. Dezember 2014