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Wird in einem Spielfilm (hier: Rohtenburg) ein realer Mordfall nachgestellt, so dürfen darin auch Darstellungen geschildert werden, welche den besonders schutzwürdigen Kern der Privatsphäre des Mörders berühren, wenn sie sich unmittelbar auf die Tat und die Person des Täters beziehen. [mehr]
Die Bezeichnung als "Dummschwätzer" kann nicht ohne weiteres als Beleidigung angesehen werden. Entscheidend ist, ob sich die Äußerung unter Berücksichtigung von Anlass und Kontext als Schmähkritik oder Meinungsäußerung darstellt. [mehr]
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2008 (Az.:I ZR 18/06) gehören PCs nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG a.F. vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.
Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ob es bei einem Fernabsatzgeschäft gegen verbraucherschützende Vorschriften verstößt, wenn der Verbraucher mit Versandkosten für die Zusendung der Ware belastet wird, sofern er von seinem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch macht und die Ware vollständig an den Verkäufer zurücksendet.
Den Rechtsstreit zwischen der Directmedia und der Freiburger Anthologie bzw. der Universität Freiburg hat der EuGH mit Urteil vom 09.10.2008 – C-307/07 nunmehr entschieden.